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Gold erfreut sich seit vielen Jahren einer enormen Beliebtheit, Umfragen zufolge besitzen rund drei Viertel der Deutschen Gold in der einen oder anderen Form. Dabei setzen die meisten auf physisches Gold etwa als Goldbarren oder Goldmünzen, ein vergleichsweise kleiner Teil der Goldanleger besitzt sogenanntes Papiergold, also Wertpapiere, die einen Auslieferungsanspruch auf eine gewisse Menge Gold verbriefen. Doch auch diese Goldprodukte gewinnen an Popularität, nicht zuletzt aufgrund des Versprechens, sie böten einen besonders einfachen Weg, an der positiven Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Schließlich spare man sich die Mühe, sich etwa um die sichere Lagerung von Barren und Münzen kümmern zu müssen. Die Auvesta Edelmetalle AG betont jedoch erneut, wie wichtig es ist, sich vor einer Kaufentscheidung mit den besonderen Eigenschaften des jeweiligen Goldproduktes auseinanderzusetzen. Nach Goldminen-Aktien und Gold-Zertifikaten soll es in dieser Woche daher um sogenannte Gold-ETCs gehen.

Was sind Gold-ETCs?

Gold-ETCs gibt es seit 2003. Die Abkürzung ETC steht dabei für Exchange Traded Commodities, was nichts anderes bedeutet als börsengehandelte Rohstoffe. Ähnlich wie ETFs können diese Wertpapiere also direkt an der Börse gehandelt werden. Auch in einem weiteren Gesichtspunkt ähneln sie den börsengehandelten Indexfonds auf Gold: Auch Gold-ETCs bilden den Goldpreis annähernd 1:1 nach. Dabei verbriefen die Wertpapiere eine Forderung nach Goldbesitz – das heißt: Der ETC-Besitzer kann sich den Gegenwert des Papiers in Gold ausliefern lassen. Zumindest in der Theorie.

Um diesen Anspruch des Anlegers zu decken, sind Gold-ETCs in der Regel physisch besichert, das heißt, der Emittent hat das eingezahlte Kapital in Form von Goldbarren in einem Tresor hinterlegt. Wie die Auvesta Edelmetalle AG hervorhebt, besteht diese Deckung jedoch nicht immer zu 100 Prozent aus Tresorgold – in vielen Fällen erfolgt die Hinterlegung bis zu einer gewissen Obergrenze auch in Buchgold, also in Form von Lieferansprüchen auf Gold. Dies ist beispielsweise bei einem der bekanntesten ETCs in Deutschland, dem Xetra-Gold, der Fall. Die Lieferansprüche des ETC-Inhabers sind also wiederum über Lieferansprüche des Emittenten gedeckt – Papiergold als „Sicherheit“ für Papiergold.

Wer ein Goldinvestment aus Gründen der Absicherung vor möglichen Finanzkrisen in Betracht zieht, ist mit ETCs also eher schlecht bedient. Denn ist die eigene Gold-Forderung lediglich mit Buchgoldansprüchen besichert, so kann es im Krisenfall durchaus dazu kommen, dass eine Lieferung des Goldes aufgrund einer Verknappung des Edelmetalls gar nicht möglich ist. Ein derartiges Risiko geht ein Anleger in physisches Gold etwa über die Auvesta Edelmetalle AG nicht ein, denn Goldbarren oder Goldmünzen befinden sich in seinem tatsächlichen Besitz.

Auvesta Edelmetalle AG: Verlustrisiko bei ETCs

Ein weiteres potenzielles Anlagerisiko bei ETCs liegt in ihrer rechtlichen Konstruktion, denn formaljuristisch handelt es sich bei dem Finanzprodukt um unbefristete Schuldverschreibungen. Anders als beispielsweise bei Investmentfonds ist das angelegte Kapital daher kein Sondervermögen, das im Fall einer Insolvenz des Anbieters geschützt ist. Wird der Emittent von ETCs zahlungsunfähig, so fällt das komplette Anlagevermögen unter die Insolvenzmasse, sodass Anleger im ungünstigsten Fall ihr gesamtes Kapital verlieren können.

In Sachen Sicherheit können Gold-ETCs – trotz ihrer physischen Hinterlegung – also tatsächlichem physischen Gold nicht das Wasser reichen. Mit den Barren oder Münzen, die sie beispielsweise über einen Goldsparplan Monat für Monat ansparen, sind die Kunden der Auvesta Edelmetalle AG hingegen jederzeit auf der sicheren Seite.