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	<title>Steuern Archive | AUVESTA EDELMETALLE AG -</title>
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	<title>Steuern Archive | AUVESTA EDELMETALLE AG -</title>
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		<title>Auvesta klärt auf: Gold ist beliebt wie selten – doch noch immer gibt es rund um das Edelmetall viele Missverständnisse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Blog-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 May 2022 07:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Goldkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Goldinvestment]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Umfeld der geopolitischen Krisensituation und der noch immer nicht bewältigten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Corona-Pandemie hat Gold sich auch in diesem Jahr als beliebtes Asset für die Geldanlage erwiesen. Vor diesem Hintergrund hat der Goldpreis in Euro allein in den ersten vier Monaten des Jahres [&#8230;]</p>
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<p>Im Umfeld der geopolitischen Krisensituation und der noch immer nicht bewältigten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Corona-Pandemie hat Gold sich auch in diesem Jahr als beliebtes Asset für die Geldanlage erwiesen. Vor diesem Hintergrund hat der Goldpreis in Euro allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 um 11 Prozent zugelegt. Trotz des enormen Stellenwerts, den das Edelmetall momentan in der Vermögensallokation einnimmt, kursieren noch immer zahlreiche Irrglauben und Denkfehler rund um das Goldinvestment. Einigen der häufigsten möchte die Auvesta Edelmetalle AG im heutigen Beitrag entgegenwirken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum #1: Für die Goldanlage braucht es (zu) viel Hintergrundwissen</h2>



<p>Die Erfahrung der Auvesta zeigt immer wieder, wie oft Interessenten fälschlicherweise davon ausgehen, ein Edelmetall-Investment bedürfe eines umfangreichen Fachwissens. Dabei zählt Gold – im Gegensatz zu vielen anderen Vermögenswerten – zu den Anlagelösungen, die auch von Laien gut zu handhaben sind. Denn anders als etwa bei Aktien braucht es keine fundierten Kenntnisse rund um das emittierende Unternehmen, die übergeordneten wirtschaftlichen Zusammenhänge oder die Feinheiten des Börsenhandels. Das macht Gold zu einer Anlageform, die auch für Privatanleger ohne umfangreiches Hintergrundwissen in Betracht kommt.</p>



<p>Für Edelmetall-Investment-Einsteiger, die Interesse an einem gewissen Grundlagenwissen haben, hat die Auvesta <a href="https://www.auvesta-edelmetalle-aktuelles.com/von-baeren-und-bullen-karat-und-feinunzen-lexikon-der-auvesta-edelmetalle-ag-zum-gold-investment/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> ein kleines „Gold-Lexikon“ zusammengestellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum #2: Ein Goldinvestment ist nur etwas für vermögende Anleger</h2>



<p>Gold ist ein so wertvolles Edelmetall, dass so mancher irrigerweise unter dem Eindruck steht, ein Investment käme ausschließlich für finanziell besonders gut gestellte Anleger in Frage. Dabei machen es Anbieter wie die Auvesta Edelmetalle AG auch Kleinanlegern leicht, in Gold zu investieren. Besonders die Gold-Sparpläne ermöglichen diesen den Aufbau eines persönlichen Goldvermögens über kleine monatliche Einzahlungsbeträge. Denn gerade in wirtschaftlich und politisch unruhigen Zeiten haben auch Kleinanleger ein berechtigtes Interesse daran, ihr Erspartes abzusichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum #3: Goldschmuck eignet sich gut als Anlagegegenstand</h2>



<p>Viele denken bei einem Investment in Gold als erstes an Goldschmuck. Und während wertvolle Goldarmbänder, -ketten und -ringe wunderbare Geschenke abgeben, sind sie als Anlagegold deutlich weniger geeignet. Denn bei Schmuck macht der tatsächliche Materialwert in der Regel nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Kaufpreises aus. Zudem kommt bei der Nutzung von Gold zu Anlagezwecken auch dem Thema <a href="https://www.auvesta-edelmetalle-aktuelles.com/die-auvesta-edelmetalle-ag-informiert-bei-gold-als-kapitalanlage-ist-die-reinheit-entscheidend/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Reinheit</a> eine hohe Bedeutung zu. Während Goldschmuck in einer Vielzahl von Legierungen daherkommt, ist für hochwertiges Anlagegold ein Feingehalt 999,9/1000 ein Muss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Oft übersehener Pluspunkt: Die Steuerbefreiung für Anlagegold</h2>



<p>Während so gut wie jeder mit Aspekten wie Sicherheit und Krisenstabilität vertraut ist, wird ein Vorzug von Goldinvestments häufig vergessen: die damit verbundenen Steuervorteile. Diese wirken sich sogar zweifach aus. Zunächst einmal ist bereits der Kauf von Goldmünzen und Goldbarren in Anlagequalität in Deutschland von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Doch das ist nicht alles: Auch Gewinne aus dem Verkauf von Gold bleiben steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist eingehalten wird. Um diese Bedingung zu erfüllen, muss das Edelmetall vor dem Verkauf mindestens ein Jahr gehalten werden.</p>



<p>Die Auvesta macht es Anlegern mit ihrem Online-Depot leicht, Gold und andere Edelmetalle nicht nur zu erwerben, sondern auch alle damit verbundenen Dokumentationen wie die Haltedauer im Blick zu behalten.</p>
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		<title>Müssen Erträge aus der Veräußerung von Gold-Wertpapieren künftig versteuert werden? Die Auvesta Edelmetalle AG rät gerade jetzt zum Ankauf physischen Goldes.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Blog-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 10:05:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Goldkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Edelmetallinvestment]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anlage von Kapital in Gold ist beliebt, und zwar seit Jahrhunderten. Neben der hohen Wertstabilität bietet Gold vor allem auch den Vorteil eines umsatzsteuerfreien Investments. Zudem ist bei einer Investition in physisches Gold ebenso wie in Goldpapiere auch der Ertrag beim Wiederverkauf nach einer [&#8230;]</p>
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<p>Die Anlage von Kapital in Gold ist beliebt, und zwar seit Jahrhunderten. Neben der hohen Wertstabilität bietet Gold vor allem auch den Vorteil eines umsatzsteuerfreien Investments. Zudem ist bei einer Investition in physisches Gold ebenso wie in Goldpapiere auch der Ertrag beim Wiederverkauf nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ob Privatanleger, zum Beispiel bei Auvesta, das gelbe Edelmetall in physischer Form als Barren oder Münzen ankaufen, oder ob sie über börsengehandelte Wertpapiere, sogenannte ETC (Exchange Traded Commodities) in Gold investieren. Bis jetzt – denn laut vorläufigem Entwurf des Jahressteuergesetztes, welches das Bundesfinanzministerium am 17. Juli 2020 vorgelegt hat, werden steuerbefreite Gewinne aus Goldpapieren ab 2021 nicht mehr möglich sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Moderne Goldanlage via Auvesta-Online-Depot oder Wertpapier</h2>



<p>Wer in Edelmetalle investieren möchte, muss keinen sperrigen Gold- oder Silberbarren im heimischen Keller lagern. Mit der Auvesta Edelmetalle AG bietet sich Privatanlegern die bequeme Möglichkeit, ihr Erspartes in Gold, Silber, Platin oder Palladium zu investieren, sicher lagern zu lassen und bequem per Smartphone zu verwalten. Kapitalanleger können aber auch indirekt in die edlen Rohstoffe investieren: Mit dem Ankauf von Xetra-Gold-Wertpapieren wird ein Lieferanspruch auf das Edelmetall verbrieft.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BMF dämpft jetzt die Rendite von Investments über Wertpapiere</h2>



<p>Insbesondere für wirtschaftlich instabile Zeiten, wie wir sie derzeit vorfinden, bewährt sich eine Kapitalanlage in das wertbeständige Edelmetall Gold. Das zeigt sich auch an den aktuellen Kursen: Der Gold- und Silberwert hält sich derzeit auf einem Rekordhoch – Anleger, die rechtzeitig investiert haben, profitieren gerade jetzt mehr denn je. Wer aus diesem Grund trotz der hohen Goldpreise – aber mit Blick auf die potenziell ebenso hohen Erträge – jetzt über ein Investment in das gelbe Edelmetall nachdenkt, dem nimmt das Bundesfinanzministerium mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 einen Teil Entscheidungsfreiheit bezüglich der Anlageart ab. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass Profite, die Sparer aus Wertpapieren für Edelmetalle einfahren, ab kommendem Jahr versteuert werden müssen. Bislang war es so, dass Gewinne, die nicht in Form einer Geldrückzahlung, sondern in Form einer Sachleistung erbracht werden, von der Abgeltungssteuer befreit sind. Der entsprechende Passus wurde im neuen Entwurf geändert, der jetzt eine Versteuerung dieser sachbezogenen Erträge vorsieht. Die Befreiung von der Abgeltungssteuer nach 365 Tagen Haltefrist physischen Goldes bleibt davon unberührt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mögliche Steueränderung macht physischen Ankauf von Gold umso interessanter – Auvesta Edelmetalle bietet Sparern attraktive Lösungen</h2>



<p>Während es bis dato für Anleger aus steuerlicher Sicht nebensächlich war, ob sie ihr Kapital in physisches Gold oder in Xetra-Gold-Wertpapiere investierten, könnten die Gewinne bei entsprechender Veräußerung ab 2021 nun geringer ausfallen, wenn Gold über Handelspapiere gekauft wurde. Die mögliche Änderung des Steuergesetzes schafft somit einen weiteren finanziellen Anreiz, beim Goldankauf auf physisches Gold zu setzen, dessen Gewinn beim Weiterverkauf nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr nach wie vor nicht versteuert werden muss. Wer also aktuell darüber nachdenkt, einen Teil seines Vermögens in Gold zu investieren und noch zwischen den beiden Ankaufvarianten in Form von Wertpapieren oder in Form von Barren oder Münzen schwankt, dem rät die Auvesta Edelmetalle AG, jetzt vorsorglich eher auf physisches Gold zu setzen. Auvesta-Kunden können das gelbe Edelmetall in praktischen Online-Depots verwalten und jederzeit kostenlos verkaufen – und das auch 2021 steuerfrei.</p>
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		<title>Auvesta Edelmetalle AG gibt Vorteile durch Mehrwertsteuersenkung vollumfänglich an Kundinnen und Kunden weiter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Blog-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 09:35:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Top-Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Silber]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anfang Juni gab die Bunderegierung einen für viele überraschenden Baustein des Corona-Konjunkturpaketes bekannt: Als Mittel zur Stärkung der deutschen Kaufkraft wurde die Mehrwertsteuer für den Zeitraum von sechs Monaten gesenkt. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beträgt der volle Steuersatz somit 16 Prozent [&#8230;]</p>
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<p>Anfang Juni gab die Bunderegierung einen für viele überraschenden Baustein des Corona-Konjunkturpaketes bekannt: Als Mittel zur Stärkung der deutschen Kaufkraft wurde die Mehrwertsteuer für den Zeitraum von sechs Monaten gesenkt. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beträgt der volle Steuersatz somit 16 Prozent statt normalerweise 19 Prozent, der ermäßigte beläuft sich auf fünf Prozent statt regulär sieben Prozent.</p>



<p>Bis zum Ende des Jahres soll der Einkauf also für alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Waren etwas günstiger werden. Vielerorts wird jedoch diskutiert, ob die Steuervorteile überhaupt im Geldbeutel der Konsumenten ankommen – oder ob der Handel die sich ergebenden Preisunterschiede nicht einfach einbehält und so seine Margen erhöht. Bei der Auvesta Edelmetalle AG aus Holzkirchen können sich die Käufer von Silber, Platin und Palladium sicher sein, dass die Reduzierung der Steuersätze in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehrwertsteuersenkung bedeutet Preisvorteile für Silber-Käufer – auch Platin und Palladium werden günstiger</h2>



<p>Goldmünzen und Goldbarren in Anlagequalität sind in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit. Im Gegensatz dazu fällt beim Kauf von Silberbarren normalerweise der volle Mehrwertsteuersatz an, Silbermünzen können von Händlern differenzbesteuert angeboten werden, wenn sie über Nicht-EU-Länder beschafft wurden. Die Edelmetalle Platin und Palladium werden in jedem Fall sowohl in Münz- als auch Barrenform voll versteuert. Alle drei Weißmetalle können bei der Auvesta Edelmetalle AG komfortabel in der günstigen Barrenform erworben werden.</p>



<p>Bei dem Edelmetallspezialisten aus Holzkirchen lassen sich sogar S<a>p</a>arpläne mit den interessanten Edelmetallen realisieren – so ist es möglich, mit moderaten monatlichen Raten auf Silber, Platin oder Palladium zu sparen. Mit jedem Kauf werden der Kundin oder dem Kunden so weitere Teile an großen Platin-, Palladium- oder Silberbarren zugeordnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auvesta Edelmetalle AG: Bis Ende des Jahres näher am Spotpreis kaufen</h2>



<p>Die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung geht für Silber-Käufer also mit durchaus merklichen Preissenkungen einher, welche die Auvesta Edelmetalle AG bei jeder Transaktion innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums an die Kundinnen und Kunden weitergeben wird. Und auch bei Platin und Palladium werden Kunden des Edelmetallhändlers den Preisvorteil spüren, der sich aus der Steuersenkung ergibt. So können Käufer der drei Weißmetalle bis Ende Dezember einen Schritt näher am Spotpreis kaufen und bei Auvesta in vollem Umfang vom staatlichen Steuergeschenk profitieren.</p>
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