Auvesta Neujahrsinterview 2023 mit Vorstand Dr. Franz Hölzl
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Dr. Franz Hölzl, Vorstand der Auvesta Edelmetalle AG, hat auch zu diesem Jahresbeginn wieder ein ausführliches Neujahrs-Interview gegeben. Goldanleger und Goldinteressierte erhalten umfangreiche und informative Einblicke sowie Ausblicke zu aktuellen Themen, wie beispielsweise die Folgen der Inflation auf die Kaufkraft, wie groß die Gefahr der Enteignung ist, warum Gold langfristig wie eine Versicherung wirkt und warum die Auvesta den Eigentumsübertrag bei Edelmetallen für so bedeutsam hält.

Prognose für die Inflation 2023

In diesem Jahr rechnet Dr. Hölzl mit einer niedrigeren durchschnittlichen Inflationsrate als im vergangenen Jahr, die er Mitte des Jahres in etwa bei 6,5 bis 8,5 Prozent sieht. Das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von zwei Prozent werde also wahrscheinlich weiterhin deutlich überschritten.

Für alle Kapitalforderungen bewirke das folglich einen weiteren Verlust der Kaufkraft, da die Ertragszinsen nach wie vor geringer sein werden als die vom Auvesta-Chef prognostizierte Inflationsrate.

„Und wenn ich dann noch sehe, dass ich diese Zinsen, obwohl ich anschließend weniger Kaufkraft habe, auch noch versteuern darf, dann ist es zweimal schlecht: Ein echter Vermögensverlust eben.“, erklärt Dr. Hölzl.

Gefahren für Gold durch Enteignung und Besteuerung

„Wir haben eine EU-Richtlinie, die Anlagegold definiert und dieses Anlagegold von der Umsatzsteuer ausnimmt. Das bedeutet, wir haben zunächst einmal einen Gesetzesrahmen, der überstaatlich und europarechtlich gültig ist.“, so Dr. Hölzl. Er weist darauf hin, dass eine Enteignung von Anlagegold daher ohne gravierende Gesetzesänderungen nicht möglich sei.

Was hingegen in anderen EU-Staaten bereits realisiert wurde, ist die Besteuerung der Gewinne durch Investitionen in Edelmetalle. Der Auvesta-Vorstand sieht darin für die Anleger eine doppelte Gefahr, da bei einer Besteuerung immer der Verkaufserlös mit dem Kaufpreis verglichen werde. Er ist der Meinung, dass die Besteuerung nur auf den Kaufkraftgewinn erfolgen sollte, also auf den Teil vom Verkaufserlös, der nach Abzug der kumulierten Inflationsrate und nach Abzug des ehemaligen Kaufpreises überbleibe.

Echter Eigentumsübertrag von Edelmetallen

Dr. Hölzl erklärt im diesjährigen Neujahrs-Interview, eine Eigentumsübertragung finde nur dann juristisch gesichert statt, wenn eine übertragene Sache exakt und für einen Dritten, der nicht im Vorgang involviert ist, nachvollziehbar dargestellt werde.

Es gehe also immer darum, welche Gramm von welchem Barren genau betroffen sind, damit es keine Forderung gegen einen Sammelbestand an Edelmetallen ist. Bei diesem könne im Ernstfall eine Eigentumszuordnung möglicherweise nicht standhalten, was für den Anleger einen Vermögensverlust zur Folge haben würde.

„In einem Unternehmen, das keine Eigentumszuordnung hat, möchte ich nicht die Verantwortung als Vorstand tragen müssen.“

Dr. Franz Hölzl

Das vollständige Neujahrs-Interview 2023 können Sie hier als PDF herunterladen.