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Gold dient bereits seit Jahrtausenden als bewährtes Wertaufbewahrungsmittel und hat vor dem Hintergrund der jüngsten Krisenszenarien erneut deutlich an Bedeutung als Absicherungsinstrument gewonnen. So wertvoll die Dienste des Edelmetalls in Sachen Vermögensbewahrung sind, können immer auch Umstände eintreten, die einen Verkauf notwendig machen. Da macht es Sinn, bereits beim Kauf einen Händler zu wählen, bei dem sich eine eventuelle Veräußerung möglichst unkompliziert gestaltet. Dies ist bei der Auvesta der Fall: Bei dem Edelmetallhändler aus Holzkirchen lässt sich das angesparte Gold problemlos jederzeit zu tagesaktuellen Kursen wieder verkaufen.

Gold ist in Deutschland beliebt wie in kaum einem anderen Land. Mehr als 9.000 Tonnen Gold befinden sich hierzulande in Privatbesitz – das private Goldvermögen beträgt somit das 2,7-fache der gesamten Goldbestände der Bundesbank. Das hat die letzte Goldstudie des Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin (CFin) aus dem Jahr 2021 aufgedeckt. Gemeinsam halten deutsche Privathaushalte und Bundesbank somit 6,2 Prozent der weltweiten Goldvorräte. Besonders Goldsparpläne sind hierzulande äußerst beliebt, um die persönlichen Rücklagen in den wohl bekanntesten Sachwert zu investieren.

Vorzug von Gold ist seine Liquidität

Auch wenn das Ziel besonders dieser Art von Goldinvestment in der Regel im langfristigen Aufbau eines Goldvermögens besteht, können doch gelegentlich Geldmittel statt Sachwerten benötigt werden. Sei es, dass eine größere Anschaffung ansteht oder dass eine unvorhergesehene Rechnung ins Haus geflattert ist: Einer der großen Vorteile von Gold als Investitionsgut besteht ja neben der Sicherheit insbesondere in dessen hoher Liquidität, ist es doch eine Art weltweite Einheitswährung und kann schnell zurück in Bargeld umgetauscht werden. Tritt also ein unvorhergesehener Kapitalbedarf auf, sollte ein Verkauf kein Problem darstellen. Für Kunden der Auvesta Edelmetalle AG trifft dies zu 100 Prozent zu: Über das Online-Edelmetall-Depot Cube und Cube PLUS der Auvesta ist die Veräußerung der angesparten Edelmetalle in der Tat genauso einfach möglich wie der Kauf. Depotinhaber können ihr Gold jederzeit weltweit und auf den Cent genau verkaufen, der Verkaufserlös wird umgehend auf das im Kundenprofil hinterlegte Konto überwiesen.

Auvesta-Kunden erhalten lückenlose Dokumentation für ihre Edelmetall-Käufe

An anderer Stelle gestaltet sich der Verkauf gegebenenfalls nicht ganz so unproblematisch. Hintergrund ist eine Regelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat diese Aufsichtsbehörde 2021 für Bargeldgeschäfte bei Banken eine neue Nachweispflicht eingeführt. Diese betrifft neben Barvermögen ab einer gewissen Summe (2.500 Euro für Gelegenheitskunden, 10.000 Euro für Bestandskunden) auch Transaktionen mit Edelmetallen. Damit setzt die BaFin dem bisher einfachen Goldverkauf bei der Bank ein Ende: Nunmehr ist für das zu verkaufende Edelmetall ein Herkunftsnachweis etwa in Form eines Kaufbelegs vorzulegen. Wer die entsprechende Quittung verloren hat oder beispielsweise eine Schenkung oder Erbschaft nicht nachweisen kann, muss die Bank unverrichteter Dinge wieder verlassen.

Gute Nachricht für Kunden der Auvesta: Der von der BaFin verlangte Herkunftsnachweis greift nur beim Verkauf von Edelmetallen an Finanzinstitute. Für Anbieter wie den Edelmetallhändler aus Holzkirchen ist die Regelung nicht bindend, da sie nicht der BaFin-Aufsicht unterliegen.

Und auch Goldanleger, die sich das bei der Auvesta angesparte Edelmetall ausliefern lassen, sind für einen späteren Verkauf gut gerüstet: Alle Käufe werden präzise festgehalten, sodass für alle über das Onlinedepot gekauften Edelmetalle eine lückenlose Dokumentation besteht. Diese können bei einem Verkauf an ein Bankinstitut als rechtssicherer Herkunftsnachweis vorgelegt werden.